Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
17.06.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
20.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
28.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2020
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2020
Eröffnungen
13.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
11.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
16.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
28.01.2019
Neueintragungen